Hagina Kosmetik, Hagina Naturgeist Körperpflege, Gesichtspflege, dekorative Hagina Kosmetik

HAGINA Kosmetic
Seit 35 Jahren werden bei Hagina Kosmetik nur Kosmetikprodukte aus Rohstoffen hergestellt, die nicht in Tierversuchen getestet worden sind oder von toten Tieren stammen.
Das größte Problem bei der Herstellung von Naturkosmetik besteht in der Haltbarkeit, die gängigen chemischen Konservierungsstoffe aber sind an Tieren getestet worden und kommen für Hagina Kosmetik nicht in Frage. Also bleiben für Hagina Kosmetik nur altbewährte Rohstoffe, die der Deutsche Tierschutzbund freigegeben hat – oder die Suche nach Alternativen. Hagina Kosmetik mußte also ein ganz besonderes Know-how erwerben und ist heute in der Lage, die neuen Produkte ohne chemische Konservierungsstoffe 2 1/2 Jahre haltbar zu machen. Es hat mit dem Wasser in den Produkten zu tun, denn nur in Wasser vermehren sich Keime oder Schimmel. Hagina Kosmetik behandelt das Wasser so, dass es keine Angriffsfläche mehr für Keime bietet.
So entsteht die Hagina Qualität, die viele zufriedene Kunden zu schätzen wissen.
Die sanfte Hagina Kräuter Kosmetik unter Zusatz natürlicher Wirkstoffe
darf das Label
"Hase mit schützender Hand" tragen:

Hagina Kosmetik ist eingetragen beim Internationaler Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V. (IHTK)
Das Label "Hase mit schützender Hand" ist eine international eingetragene Marke des Internationalen Herstellerverbandes gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V.
Das Label "Hase mit schützender Hand" wird dem Kosmetikhersteller erst dann verliehen, wenn dieser jeden einzelnen Rohstoff mit Lieferantenangabe unabhängig vom Deutschen Tierschutzbund e.V., Bonn hat überprüfen lassen. Wenn Sie also den "Hasen mit schützender Hand" auf Hagina Produkten sehen, so bedeutet das: der Hersteller hält die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes ein.
Hier die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V.:
1. Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass
a) keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden
b) keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem Stichtag 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 1.1.1979 auf dem Markt waren, unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden. Substanzen, die nach diesem Zeitpunkt auf dem Markt kamen, dürfen nicht im Tierversuch getestet worden sein. Allerdings können weder wir noch die in der Positivliste aufgeführten Hersteller verhindern, dass eine synthetische Substanz, die vor dem 1.1.1979 auf dem Markt war, oder ein natürlicher oder essbarer Rohstoff später noch, nach dem Stichtag 1.1.1979 von Dritten im Tierversuch getestet wurden oder wird.
Sofern sie mit dem betreffenden Unternehmen in keiner Verbindung stehen, ist es den in der Positivliste aufgeführten Herstellern daher gestattet, die betreffende Substanz auch weiterhin zu verwenden,
c) keine Rohstoffe Verwendung finden, die durch Tierquälerei gewonnen oder für die Tiere eigens getötet wurden (z.B. Nerzöl)
d) keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben
2. Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe
3. Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf der jeweiligen Verpackung oder in den Katalogen. Falls die Inhaltsstoffe nicht angegeben sein sollten, fragen Sie bitte bei der Firma nach und informieren Sie uns.
4. Sollte der Hersteller bewusst falsche Angaben machen, so droht ihm eine Vertragsstrafe bis zu 10.000,- Euro.
